in großen Mengen in der Umwelt vorhanden,
fast unbegrenzt haltbar,
als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur nur schwer erkennbar,
als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar,
fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit ASBEST,
Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
zumeist tödlicher Krankheitsverlauf,
ASBEST ist ein im
Untergrund der Erde vorkommendes Mineral. Es wird in Rußland,
Südafrika, Australien und vor allem in Kanada im Tagebau
gewonnen. Die ersten Opfer von ASBEST waren und sind noch immer
diejenigen, die in den Tagebaubetrieben das ASBEST gewinnen und
verarbeiten. Auch heute noch erfolgen Abbau und Weiterverarbeitung
mit unzureichenden Schutzmaßnahmen. Als Folge erkrankt ein
hoher Prozentsatz der Beschäftigten an Asbestose. Die
durchschnittliche Lebenserwartung der ASBESTarbeiter liegt auch heute
noch in einer Größenordnung von 40 Jahren.
Unter dem Begriff ASBEST sind mehrere Formvarietäten des silikatischen Minerals zusammengefaßt. Neben Silizium kommen hauptsächlich die Elemente Magnesium, Calzium, Natrium und Sauerstoff in ASBEST vor. Die chemischen Inhaltsstoffe von ASBEST sind harmlos. Gefährlich wird ASBEST durch die nadelförmige Form der ASBESTfasern einer bestimmten Größe in Verbindung mit ihrer fast unbegrenzten Haltbarkeit. Werden die Fasern eingeatmet und in den Atemorganen zurückgehalten, reizen, verändern und zerstören sie über Jahre das sie umgebende Zellgewebe. ASBESTfasern verursachen auf diese Weise ASBESTlungenkrebs und Mesotheliome in Lungen- Rippen- und Bauchfell.
Mit der Einwirkdauer der ASBESTfasern auf das sie umgebende Gewebe steigt auch die Wahrscheinlichkeit durch ASBEST zu erkranken.
Kinder und Jugendliche haben eine höhere Lebenserwartung als ältere Menschen. Dies bedeutet gleichzeitig auch, daß die ASBESTfasern im jungen Körper mehr Zeit haben, ihr zerstörerisches Werk zu verrichten. Hieraus resultiert bei gleicher ASBESTfaserexposition gegenüber Erwachsenen und Senioren für Kinder und Jugendliche ein höheres Risiko, an einem von ASBEST verursachten Leiden zu erliegen. In der Abwägung des Sanierungsbedarfs werden daher Asbestbelastungen in Bereichen, in denen sich bevorzugt Kinder und Jugendliche aufhalten, strenger beurteilt als andere Bereiche.
ASBEST ist in der Gefahrstoffverordnung als sehr stark gefährdender Stoff in der höchsten Gefährdungsklasse eingestuft. Die Verwendung, der Handel und auch der Umgang mit ASBEST ist stark reglementiert bzw. verboten. Auch die Entsorgung von ASBEST hat nach strengen Vorgaben zu erfolgen.
Die Gefährlichkeit der ASBESTprodukte wird u.a. über ihre Fähigkeit bestimmt, die gefährlichen ASBESTfasern abzugeben. Man unterscheidet zwischen gebundenem ungebundenem ASBEST. Während beim gebundenen ASBEST die Faserfreisetzung durch Bindemittel, wie z.B. Beton oder Kunststoff vermindert ist, gibt ungebundener ASBEST die gefährlichen Fasern wesentlich leichter und in größerer Zahl frei. In der Gefährdungsabschätzung wird ungebundener Asbest deutlich höher bewertet, als ASBEST in gebundener Form. Die Unterscheidung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß mechanische Arbeiten an gebunden Asbestprodukten ASBESTfasern in astronomischen Größenordnungen an die Umgebung abgegeben.
ASBESThaltige
Werkstoffe zu erkennen, erfordert ein umfangreiches Wissen über
Baustoffe, ihre Zusammensetzung und die Produktionszeiträume, in
denen ASBEST in der Herstellung der jeweiligen Produkte verwendet
wurde.
Die Identifikation von ASBEST sollte nicht durch Laien erfolgen. Hierfür gibt es gute Gründe:
Von der richtigen Entscheidung, ob es sich um Asbest handelt oder nicht, hängt viel ab; beispielsweise Ihre Gesundheit oder auch die, Ihrer Familie und Freunde.
Bereits beim einfachen Umgang mit ASBESThaltigen Produkten, hierzu zählt auch die Probenahme, kann es zur Freisetzung von Millionen von ASBESTfasern kommen. Ohne entsprechende Vorsorge gefährden Sie sich selbst und andere.
Entsprechende Erfahrung im Erkennen von ASBEST reduziert den Aufwand für kostenintensive ASBESTanalysen im Labor.
Sie haben Ihr Ziel nicht erreicht, wenn Sie zwar mehrere asbesthaltige Produkt in ihrer Umgebung identifiziert und beseitigt haben, aber eben nicht alle.
Nach der Warnung folgt eine kurze Beschreibung möglicher Erkennungsmerkmale von ASBEST. Bitte beachten Sie hierbei, daß es auch ASBESTprodukte gibt, die diese Merkmale nicht oder nur wenig ausgeprägt zeigen.
Reiner bzw. unbeschichteter / unlackierter ASBEST ist meist von heller, weissgrauer / blaugrauer / braungrauer oder auch bläulicher Farbe. Spritzasbest ist weich, teilweise watteartig und mit dem Finger zusammendrückbar. Schwach gebundener ASBEST ist relativ weich. Die Oberfläche ist mit dem Finger ritzbar. An frischen Bruchkanten ist die fasrige Struktur gut erkennbar.
ASBESTfasern in der Luft sind zumeist nicht sichtbar.
Aufgrund der großen ASBESTmegen, die bisher nach Deutschland eingeführt und hier verarbeit wurden, sind ASBESTfasern fast überall in der Luft in geringen Faserkonzentrationen nachweisbar.
Die weitaus größte Menge von ASBEST und asbesthaltigen Produkten fand ihren Einsatz im Baubereich. Allein im Jahr 1975 wurden in Deutschland über eine Million Tonnen ASBESTzementprodukte hergestellt und verbaut. Allein mit diesen ASBESTzementprodukten wurden in nur einem Jahr rund 140.000 Tonnen an reinem ASBEST in die Umwelt gebracht.
Die Zahlen lassen das Ausmaß des ASBESTeinsatzes in Deutschland erkennen.
Trotz der bisherigen Bemühungen, ASBESThaltige Materialien wieder auszubauen, ist der überwiegende Teil des früheren Baustoffs und heutigen Gefahrstoffs noch immer dort, wo er seinerzeit eingebaut wurde. Dies hat mehrere Gründe:
Wird ASBEST in Gebäuden entdeckt, senkt diese Feststellung den Gebrauchs- und damit auch den Verkehrswert des Gebäudes. Vielfach fürchten Hauseigentümer auch Regressforderungen von ihren Mietern, wenn die Existenz von ASBEST im Gebäude bekannt wird.
Fehlenden Warnsignale und die extrem langen Wirkzeiten von ASBESTfasern lassen das Problem für den Laien als wenig akut erscheinen. Würde ASBEST unangenehm riechen, fänden sicherlich mehr Sanierungen statt, als dies momentan der Fall ist.
ASBESTsanierungen sind allgemein unbeliebt. Sie greifen während der Sanierung massiv in die Nutzung des Gebäudes ein. Sie stellen für den Nutzer zumeist hohe Anforderungen an die Organisation und Improvisation.
Wie das ASBESTbeispiel "Pallast der Republik" in Berlin zeigt, kann unter ungünstigen Umständen der erforderliche Aufwand eine Sanierung unwirtschaftlich erscheinen lassen. Für den Eigentümer ergeben sich hierdurch neue finanzielle Belastungen.
ASBESTsanierungen stellen in der Praxis trotz hoher Investitionen "nur" den ursprünglichen Gebrauchswert der Immobilie wieder her. Sie gelten daher als teuer.
Diese Sichtweise dämft naturgemäß die Motivation vieler Hauseigentümer und Immobilienfirmen sich mit einer potentiellen ASBESTproblematik überhaupt auseinanderzusetzen. Als Folge bleiben vorhandene ASBESTprodukte vielfach unentdeckt bzw. unsaniert.
Die Wahrscheinlichkeit im täglichen Leben mit ASBEST in Berührung zu kommen, ist daher entsprechend groß.
Auch heute noch für jederman sichtbar, sind die zur Dacheindeckung benutzten Wellasbestplatten. Die von diesen Platten im verlegten Zustand ausgehende Faserbelastungen werden momentan als weniger bedenklich eingeschätzt. Eine Verpflichtung, intakte Platten auszubauen besteht daher noch nicht.
Bereits bei einfacher mechanischer Beanspruchung der Wellasbestplatten kommt es allerdings zu erheblichen Faserfreisetzungen. Dies gilt auch für die früher oft praktizierte Reinigung der Platten mit Bürste und Wasser. Mit noch höheren Faserkonzentrationen sind Umbau- oder Abbrucharbeiten an den asbesthaltigen Produkten verbunden. Aufgrund des Gefährdungspotentials ist der Umgang mit gebundenen Asbestprodukten stark reglementiert.
In älteren Maschinen und Geräten kommt ASBEST bevorzugt als Wämeschutz, zu Isolations- oder zu Dichtungszwecken vor.
Wo immer asbesthaltige Geräte im Einsatz sind, besteht auch das Risiko, mit ASBEST in Berührung zu kommen. Hierbei ist zwischen dem Kontakt, bereits im normalen Betrieb, wie z.B. beim soliden alten Haarfön, dessen asbesthaltige Heizwendelträgerplatte im Luftzug liegt und die ASBESTfasern seinem Benutzer direkt ins Gesicht bläst, und dem Kontakt bei Reparatur-, Wartungs- und Entsorgungsarbeiten zu unterscheiden. Hier sei an die klassischen Asbeststtaubemissionen bei Brems- und Kupplungsarbeiten an asbesthaltigem Trägermaterial von Maschinen und Kfz erinnert. Obwohl asbesthaltige Beläge bereits seit Jahren nicht mehr im Handel sind, finden sich noch immer ältere Maschinen und Geräte im Einsatz, deren asbesthaltige Beläge noch nicht ausgetauscht wurde.
Die nachfolgende alphabetische Aufstellung gibt eine kurze Übersicht über Einsatzgebiete und Produkte, in denen Asbest eingesetzt wurde und bei deren Antreffen, an die Möglichkeit einer ASBESTbelastung gedacht werden sollte:
A: Abwasserrohre, Asbestwolle, Aschenbecher B: Backöfen, Blumenkästen, Bodenplatten, Brandschutzanstriche, Brandschutzmatten, Brandschutzkissen, Bremsbeläge, Bügelbrettunterlagen, Bügeleisen D: Dachplatten, Dachziegel, Deckenputz, Dichtungen, Dochte, Dehnungsfugen E: Elektrogeräte, Entwässerungsrohre F: Fackeln, Farben, Fensterbänke, Filter, Formmassen, Fußbodenkleber, -beläge, Flex-Fußbodenplatten G: Garne, Gartenartikel, Gasmaskenfilter H: Haartrockner, Handschuhe, Heizdecken, Heizkissen, Heizlüfter, Heizplatten, Herde, Hitzeschutzprodukte I: Isolierungen K: Kabelabschottungen, Kleber, Kupplungsbeläge L: Lüftungsrohre M: Matten N: Nachtstromspeicherheizungen O:P: Papier, Pappen, Projektoren S: Spritzputz, Stahlstützenummantelungen T: Textilien V: Verteilerschränke W: Wandplatten, Wandputz, Wasserleitungen, Wellplatten ...
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie zeigt jedoch, daß vom Kreissaal über Wohnung, Kindergarten, Schule, Arbeitsplatz, Kneipe, Kirche (...) kein Platz existiert, an dem die Existenz von ASBEST und damit ein Kontakt mit dem Gefahrstoff nicht möglich wäre.
Grundsätzlich steigt das Risiko einer ASBESTerkrankung mit der Dauer und Höhe der Faserbelastung.
Aufgrund der langen Reaktionszeiten zwischen Expostion und Erkrankung sind Kinder und Jugendliche stärker gefährdet, als ältere Menschen.
Raucher sind
bei gleicher Exposition stärker gefährdet, als
Nichtraucher.
Ein Schutz vor den negativen Wirkungen von ASBEST ist nur dann möglich, wenn man über ASBEST und die damit verbundenen Risiken informiert ist.
Grundsätzlich sollte bei allen Arbeiten an älterer Gebäudesubstanz das Risiko einer ASBESTbelastung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Reparatur- Wartungs- und Entsorgungsarbeiten an älteren Geräten und Maschinen. Führen Sie arbeiten erst aus, wenn sichergestellt ist, dass kein ASBEST vorhanden ist.
ASBESTfasern halten nicht an Grunstücksgrenzen. Achten Sie auf bauliche Veränderungen in Ihrer Nachbarschaft. Wenn Ihr Nachbar in Eigenleistung unfachmänisch mit ASEBESThaltigen Dach- oder Wandplatten hantiert, gefährdet er nicht nur sich selbst, sondern auch Sie.
Bereits "kleinere"
Arbeiten an asbesthaltigen Produkten, wie z.B. der Wechsel einer
asbesthaltigen Ofentürdichtung, führen zur millionefachen
Freisetzung und Verteilung der schädlichen Asbestfasern.
Grundsätzlich sind daher im Umgang mit ASBEST besondere
Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Vermeiden Sie es, sich, ihre
Familie und ihre Nachbarschaft unnötigen Risiken aussetzen.
Ziehen Sie möglichst
frühzeitig d.h.
bevor Sie eine ältere Immobilie kaufen,
bevor Sie mit Aus-/Umbauarbeiten oder Abrucharbeiten an potentiell asbesthaltigen Gebäuden beginnen,
bevor Sie Reparatur- oder Wartungsarbeiten an älteren Maschinen oder Geräten durchführen, die möglicherweise ASBEST enthalten,
fachlichen Rat zu Hilfe.
Auch wenn Sie diesen Rat zahlen müssen, sind die damit verbundenen Kosten gering, im Vergleich zu dem Leid und dem Elend, daß Sie sonst für sich, Ihre Familie und andere möglicherweise heraufbeschwören.
Den ersten Schritt in die richtige Richtung haben Sie bereits getan ! Sie sind gegenüber der ASBESTthematik sensibilisiert und wissen um die möglichen Risiken. Gegenüber weniger aufgeklärten Personen sind sie damit bereits klar im Vorteil. Verspielen Sie diesen Vorteil nicht, indem Sie daß vermeindliche Problem ignorieren, oder gar versuchen, es selbst zu lösen.
Holen Sie sich den Rat von Fachleuten ein!
Adressen von kompetenten Ansprechpartneren erhalten Sie z.B. über ihr zuständiges Bauamt, das für Sie zuständige Gewerbeaufsichtsamt, die Architektenkammer, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammer oder auch über das örtliche Branchenbuch. Für die o.a. Ofendichtung wäre z.B. ihr Bezirksschornsteinfeger ein potentieller erster Ansprechpartner.
Sie sind besonders bei größeren Projekten gut beraten, wenn Sie in der Wahl ihrer Fachleute neben der Kompetenz auch folgenden Punkten Beachtung schenken:
Berücksichtigen Sie bei den zu beauftragenden Fachleuten und Firmen wirtschaftliche Verflechtungen. Der Gutachter, mit hauseigener Analytik und angegliederter Sanierungsgruppe, der anschließend auch noch die Erfolgskontrolle selbst durchführt erspart Ihnen einerseits eine Menge Koordinationsarbeit. Andererseits verzichten Sie unter diesen Bedingungen jedoch auf eine zweite oder dritte Meinung der Nachunternehmer sowie auf jegliche Art einer externen Kontrolle.
Gehen Sie die Aufgabenstellung schrittweise an. Lassen Sie im ersten Schritt nur klären, ob überhaupt ein ASBESTproblem vorliegt. Hierzu ist eine Begutachtung, zumeist mit Probenahme und anschließender Analytik erforderlich. Wenn tatsächlich ASBEST gefunden wurde, sollte eine Beurteilung des Gefahrenpotentials und der erforderlichen Gegenmaßnahmen auf der Grundlage der geltenden ASBEST-Richtlinien erfolgen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Asbestprodukte zu entfernen, zu beschichten oder durch bauliche Maßnahmen räumlich abzutrennen. Jede der genannte Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile. Sie sind im Einzelfall abzuwägen.
Lassen Sie sich die auf Ihr Problem zugeschnittenen Möglichkeiten erläutern und einen Lösungsvorschlag ausarbeiten. Der Lösungsvorschlag sollte bereits Angaben enthalten, mit welchen Arbeiten zu rechnen ist, welche Arbeitsschutzvorkehrungen erforderlich sein werden, in welcher Form und Menge asbesthaltige Abfälle anfallen werden, wo und in welcher Form die Asbestabfälle entsorgt werden sollen und mit welchem groben Zeit- und Kostenrahmen zur rechnen ist.
Stellen Sie den Lösungsvorschlag den zuständigen Behörden vor, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Die praktische Ausführung von ASBEST Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten unterliegt den Vorgaben der Technischen Regeln für GefahrStoffe. Die speziell für diese Leistungen erstellte TRGS 519 gibt z.B. verbindlich vor, welche Qualifikationen der Ausführende nachzuweisen hat, welche Maschinen und Arbeitstechniken eingetzt werden dürfen, wie die Sanierung inkl. der erforderlichen Maßnahmen zu Arbeitssicherheit / Immssionsschutz und Entsorgung zu organisieren und durchzuführen sind. Die Sanierung schließt mit Messungen ab, die den Erfolg der Maßnahme meßtechnisch belegen und den sanierten Bereich für die weitere Nutzung freigeben.
Vielfach werden auch heute noch asbesthaltige Dacheindeckungen oder Wandplatten in Eigenleistung entfernt und entsorgt. Zumeist wird ohne wirksame Schutzvorkehrungen gearbeitet. Argumentiert wird dabei mit Sprüchen, wie diesem: "Das haben wir doch schon immer so gemacht und nie ist etwas passiert!".
Diese Logik ist ebenso
falsch wie fatal. Die eingeatmeten ASBESTfasern offenbaren ihr
tödliches Werk erst viele Jahre später. Der Zusammenhang
zwischen Ursache und dem Ausbruch der Krankheit ist nach dieser Zeit
nicht mehr erkennbar. Erst die Kenntnis der Zusammenhänge öffnet
den Blick für die verzögerte aber nicht weniger grausame
Wirkung der Asbestfasern.
Unsachgemäß ausgeführten Arbeiten an asbesthaltigen Produkten führen zu Mehrfachkontaminationen mit weitreichenden Folgen:
So werden die millionenfach in die Luft freigesetzten ASBESTfasern von den Beteiligten in hoher Konzentration eingeatmet und in den Atemorganen zurückgehalten.
Durch die Luft werden ASBESTfasern weiter verbreitet. Größere Partikel schlagen sich als Staub in der Umgebung des Arbeitsbereiches nieder. Sämtliche Flächen wie Wand, Decken, Böden, Möbel, Werkzeug, Kleidung, Haare, Haut werden durch den ASBESTstaub zunächst oberflächlich kontaminiert. Wieder aufgewirbelt oder durch den haushaltsüblichen Staubsauger fein in die Luft verteilt, finden auch Jahre später noch ASBESTfasern ihren Weg in Ihre Lungen oder in die Ihrer Nachfahren.
Als weitere gravierende Kontaminationsquelle der do it yourself Aktionen wirken unsachgemäß entsorgte asbesthaltigen Abfälle. Sie stellen ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Werden asbesthaltige Stoffe illegal vergraben, tauchen sie irgendwann wieder an der Erdoberfläche auf. Dort setzen Sie dann weiter unkontrolliert ASBESTfasern frei. Asbestanteile, die unerkannt in Bauschuttaufbereitungsanlagen gelangen, führen zu gigantischen Faserbelastungen im Umfeld der Anlage. Sie gefährden nicht nur die dort Beschätigten sondern auch die gesamte Umgebung des Anlagenstandortes.
Die Beispiele
verdeutlichen, daß der unsachgemäße Umgang mit
ASBEST und ASBESTprodukten kein Kavaliersdelikt ist, sonderen als
strafbare Handlung zu ahnden ist.
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zum Autor
www.asbestberatung.de
05.12.00